Verwaltungsgerichtshof 81/07/0027

81/07/0027Verwaltungsgerichtshof12.05.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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