Verwaltungsgerichtshof 81/07/0011

81/07/0011Verwaltungsgerichtshof28.04.1981

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 150,-- (insgesamt S 900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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