Verwaltungsgerichtshof 81/07/0008

81/07/0008Verwaltungsgerichtshof25.05.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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