Verwaltungsgerichtshof 81/07/0006

81/07/0006Verwaltungsgerichtshof25.05.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 1.200,-- (zusammen S 2.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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