Verwaltungsgerichtshof 81/06/0171

81/06/0171Verwaltungsgerichtshof22.12.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1981060171.X00

Spruch

Der angefochtene Verwaltungsakt wird für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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