Verwaltungsgerichtshof 81/06/0137

81/06/0137Verwaltungsgerichtshof18.02.1982

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981060137.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 5.957,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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