Verwaltungsgerichtshof 81/06/0134

81/06/0134Verwaltungsgerichtshof10.12.1981

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981060134.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.876,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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