Verwaltungsgerichtshof 81/06/0112

81/06/0112Verwaltungsgerichtshof13.05.1982

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981060112.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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