Verwaltungsgerichtshof 81/06/0095

81/06/0095Verwaltungsgerichtshof16.12.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Beschwerdeführer betrifft und sich nicht auf das Grundstück n1, KG. K, bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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