Verwaltungsgerichtshof 81/06/0076

81/06/0076Verwaltungsgerichtshof20.10.1983

Regest

Auflagen BauRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sanierung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sanierung Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1981060076.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.263,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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