Verwaltungsgerichtshof 81/06/0046

81/06/0046Verwaltungsgerichtshof17.09.1981

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981060046.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bundesland Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 7.200,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 25.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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