Verwaltungsgerichtshof 81/06/0039

81/06/0039Verwaltungsgerichtshof06.07.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.285,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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