Verwaltungsgerichtshof 81/06/0037

81/06/0037Verwaltungsgerichtshof17.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1981060037.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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