Verwaltungsgerichtshof 81/06/0018

81/06/0018Verwaltungsgerichtshof01.07.1982

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981060018.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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