Verwaltungsgerichtshof 81/06/0002

81/06/0002Verwaltungsgerichtshof26.03.1981

Regest

Baubewilligung BauRallg6 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/06/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981060002.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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