Verwaltungsgerichtshof 81/05/0159

81/05/0159Verwaltungsgerichtshof13.09.1983

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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