Verwaltungsgerichtshof 81/05/0154

81/05/0154Verwaltungsgerichtshof06.12.1983

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1981050154.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.100,-- (je S 2.550,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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