Verwaltungsgerichtshof 81/05/0146

81/05/0146Verwaltungsgerichtshof08.11.1983

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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