Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
81/05/0145•Verwaltungsgerichtshof 81/05/0145
81/05/0145Verwaltungsgerichtshof26.01.1982
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Gemäß § 42 Abs. 5 VwGG 1965 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. Juli 1980 auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über sein Bauansuchen betreffend einen Um- und Zubau auf der Liegenschaft Wien 10, S-straße 41, abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag auf Zuerkennung von Barauslagen wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.