Verwaltungsgerichtshof 81/05/0145

81/05/0145Verwaltungsgerichtshof26.01.1982

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1982

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 5 VwGG 1965 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. Juli 1980 auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über sein Bauansuchen betreffend einen Um- und Zubau auf der Liegenschaft Wien 10, S-straße 41, abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag auf Zuerkennung von Barauslagen wird zurückgewiesen.

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