Verwaltungsgerichtshof 81/05/0141

81/05/0141Verwaltungsgerichtshof16.02.1982

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 18.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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