Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
81/05/0126•Verwaltungsgerichtshof 81/05/0126
81/05/0126Verwaltungsgerichtshof09.03.1982
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,--, der erstmitbeteiligten Partei HB und der zweitmitbeteiligten Partei IB Aufwendungen in der Höhe von je S 2.886,67 sowie der drittmitbeteiligten Partei Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von S 2,686,66 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der erst-, der zweit- und der drittmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.