Verwaltungsgerichtshof 81/05/0106

81/05/0106Verwaltungsgerichtshof24.11.1981

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Einfluß auf die Sachentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981050106.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und den beiden Erstmitbeteiligten gemeinsam Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-

  • binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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