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81/05/0099•Verwaltungsgerichtshof 81/05/0099
81/05/0099Verwaltungsgerichtshof14.05.1985
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und den Mitbeteiligten Ing. HS und BS Aufwendungen in der Höhe von je S 4.130,-- (zusammen S 8.260,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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