Verwaltungsgerichtshof 81/05/0092

81/05/0092Verwaltungsgerichtshof05.03.1985

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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