Verwaltungsgerichtshof 81/05/0038

81/05/0038Verwaltungsgerichtshof23.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.485,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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