Verwaltungsgerichtshof 81/05/0023

81/05/0023Verwaltungsgerichtshof02.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981050023.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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