Verwaltungsgerichtshof 81/05/0002

81/05/0002Verwaltungsgerichtshof26.05.1981

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981050002.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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