Verwaltungsgerichtshof 81/04/0077

81/04/0077Verwaltungsgerichtshof12.02.1982

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/04/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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