Verwaltungsgerichtshof 81/04/0056

81/04/0056Verwaltungsgerichtshof22.01.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/04/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981040056.X00

Spruch

Der Punkt 11 des Spruches des angefochtenen Bescheides wird, soweit mit ihm vorgeschrieben wurde, daß das Kellergeschoß für den Kundenverkehr nicht verwendet werden darf, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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