Verwaltungsgerichtshof 81/04/0036

81/04/0036Verwaltungsgerichtshof17.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/04/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981040036.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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