Verwaltungsgerichtshof 81/03/0237

81/03/0237Verwaltungsgerichtshof17.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981030237.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 7.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.