Verwaltungsgerichtshof 81/03/0194

81/03/0194Verwaltungsgerichtshof15.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981030194.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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