Verwaltungsgerichtshof 81/03/0170

81/03/0170Verwaltungsgerichtshof11.04.1984

Regest

Vorrangberechtigter Verhalten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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