Verwaltungsgerichtshof 81/03/0153

81/03/0153Verwaltungsgerichtshof02.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S2.200,-- und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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