Verwaltungsgerichtshof 81/03/0151

81/03/0151Verwaltungsgerichtshof02.06.1982

Regest

Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981030151.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.295,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

Das Mehrbegehren wird abgewiesen

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