Verwaltungsgerichtshof 81/03/0135

81/03/0135Verwaltungsgerichtshof16.09.1981

Regest

Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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