Verwaltungsgerichtshof 81/03/0065

81/03/0065Verwaltungsgerichtshof09.09.1981

Regest

Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981030065.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 5.790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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