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81/03/0061•Verwaltungsgerichtshof 81/03/0061
81/03/0061Verwaltungsgerichtshof01.07.1981
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Die angefochtenen Bescheide werden in Ansehung der Strafaussprüche und der Aussprüche über die Kosten der Verwaltungsstrafverfahren wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 16.360,-- (je Beschwerdefall S 8.160,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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