Verwaltungsgerichtshof 81/03/0045

81/03/0045Verwaltungsgerichtshof16.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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