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81/03/0007•Verwaltungsgerichtshof 81/03/0007
81/03/0007Verwaltungsgerichtshof13.05.1981
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort
1. ) Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung richtet, als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. ) Der Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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