Verwaltungsgerichtshof 81/03/0007

81/03/0007Verwaltungsgerichtshof13.05.1981

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981030007.X00

Spruch

1. ) Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung richtet, als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. ) Der Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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