Verwaltungsgerichtshof 81/02/0388

81/02/0388Verwaltungsgerichtshof25.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0388

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.285,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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