Verwaltungsgerichtshof 81/02/0322

81/02/0322Verwaltungsgerichtshof22.01.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0322

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981020322.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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