Verwaltungsgerichtshof 81/02/0310

81/02/0310Verwaltungsgerichtshof18.06.1982

Regest

Entmündigung Beistand Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1982

Spruch

Beide Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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