Verwaltungsgerichtshof 81/02/0267

81/02/0267Verwaltungsgerichtshof19.02.1982

Regest

Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0267

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981020267.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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