Verwaltungsgerichtshof 81/02/0262

81/02/0262Verwaltungsgerichtshof17.06.1983

Regest

Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.585,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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