Verwaltungsgerichtshof 81/02/0195

81/02/0195Verwaltungsgerichtshof27.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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