Verwaltungsgerichtshof 81/01/0082

81/01/0082Verwaltungsgerichtshof09.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/01/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981010082.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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