Verwaltungsgerichtshof 3874/80

3874/80Verwaltungsgerichtshof08.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3874/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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