Verwaltungsgerichtshof 3867/80

3867/80Verwaltungsgerichtshof10.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3867/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980003867.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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