Verwaltungsgerichtshof 3849/80

3849/80Verwaltungsgerichtshof16.03.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3849/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1980003849.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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